Rechtsprechung
   FG Sachsen-Anhalt, 21.02.2003 - 2 V 630/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,21654
FG Sachsen-Anhalt, 21.02.2003 - 2 V 630/02 (https://dejure.org/2003,21654)
FG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 21.02.2003 - 2 V 630/02 (https://dejure.org/2003,21654)
FG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 21. Februar 2003 - 2 V 630/02 (https://dejure.org/2003,21654)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2003,21654) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verdeckte Gewinnausschüttung durch unentgeltliche Übertragung des Mandantenstamms einer Steuerberatungs-GmbH auf das Einzelunternehmen des Gesellschafter-Geschäftsführers; Antrag auf Aussetzung der Vollziehung (Einkommensteuer 1994)

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • BFH, 06.11.1991 - XI R 12/87

    1. Nutzungsrecht an ungeschützter Erfindung als wesentliche Betriebsgrundlage -

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 21.02.2003 - 2 V 630/02
    Der Begriff der verdeckten Gewinnausschüttung wird im wesentlichen übereinstimmend mit § 8 Abs. 3 KStG dahin definiert, dass eine Kapitalgesellschaft ihren Gesellschaftern außerhalb eines gesellschaftsrechtlich wirksamen Gewinnverteilungsbeschlusses einen Vermögensvorteil zuwendet und diese Zuwendung ihre Ursache im Gesellschaftsverhältnis hat (BFH, BStBl II 1992, 415; Kirchhof/Söhn, Kommentar zum EStG , § 20 Rdnr. C 55; Schmidt, Kommentar zum EStG , § 20 Rdnr 61) bzw. bei einer Kapitalgesellschaft eine Vermögensminderung oder verhinderte Vermögensmehrung eintritt, die durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasst ist, sich auf die Höhe des Einkommens auswirkt und in keinem Zusammenhang mit einer offenen Ausschüttung steht (BFH, BFH/NV 2002, 134 ; BFH, BStBl II 1997, 89 zur Körperschaftsteuer).

    Eine Veranlassung durch das Gesellschaftsverhältnis ist gegeben, wenn ein ordentlicher und gewissenhafter Geschäftsführer den Vorteil einem Nichtgesellschafter nicht zugewendet hätte (BFH, BStBl II 1992, 415, m.w.N.).

  • BFH, 18.12.1996 - I R 26/95

    Verdeckte Gewinnausschüttung

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 21.02.2003 - 2 V 630/02
    Im Falle eines Wettbewerbes zwischen der Kapitalgesellschaft und ihren Gesellschaftern ist diese Voraussetzung erfüllt, wenn die Kapitalgesellschaft eigene konkrete Geschäftschancen ihren Gesellschaftern unentgeltlich zur Nutzung überlässt (vgl. BFH, BFHE 182, 190, 194).

    Dies ist auch nicht mit einer dem Antragsteller u.U. erlaubten Wettbewerbstätigkeit im Geschäftsfeld der GmbH vergleichbar (s. BFH, BFHE 182, 190 ), da der Antragsteller hier unter Nutzung der der GmbH zustehenden Mandantenbeziehungen eine Übertragung der bestehenden Beratungsverträge herbeigeführt hat (vgl. für den Fall einer entgeltlichen Übertragung: BFH, BStBl. II 1994, 925).

  • BFH, 17.10.2001 - I R 103/00

    Veranlagungszeitraum

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 21.02.2003 - 2 V 630/02
    Der Begriff der verdeckten Gewinnausschüttung wird im wesentlichen übereinstimmend mit § 8 Abs. 3 KStG dahin definiert, dass eine Kapitalgesellschaft ihren Gesellschaftern außerhalb eines gesellschaftsrechtlich wirksamen Gewinnverteilungsbeschlusses einen Vermögensvorteil zuwendet und diese Zuwendung ihre Ursache im Gesellschaftsverhältnis hat (BFH, BStBl II 1992, 415; Kirchhof/Söhn, Kommentar zum EStG , § 20 Rdnr. C 55; Schmidt, Kommentar zum EStG , § 20 Rdnr 61) bzw. bei einer Kapitalgesellschaft eine Vermögensminderung oder verhinderte Vermögensmehrung eintritt, die durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasst ist, sich auf die Höhe des Einkommens auswirkt und in keinem Zusammenhang mit einer offenen Ausschüttung steht (BFH, BFH/NV 2002, 134 ; BFH, BStBl II 1997, 89 zur Körperschaftsteuer).
  • BFH, 18.05.1994 - I R 109/93

    Tätigkeit auf Rechnung und im Namen des Erwerbers nach Veräußerung einer

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 21.02.2003 - 2 V 630/02
    Dies ist auch nicht mit einer dem Antragsteller u.U. erlaubten Wettbewerbstätigkeit im Geschäftsfeld der GmbH vergleichbar (s. BFH, BFHE 182, 190 ), da der Antragsteller hier unter Nutzung der der GmbH zustehenden Mandantenbeziehungen eine Übertragung der bestehenden Beratungsverträge herbeigeführt hat (vgl. für den Fall einer entgeltlichen Übertragung: BFH, BStBl. II 1994, 925).
  • BFH, 14.09.1994 - I R 6/94

    Behandlung des "Verzichts" auf die Geltendmachung eines Schadenersatzanspruchs

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 21.02.2003 - 2 V 630/02
    Der Begriff der verdeckten Gewinnausschüttung wird im wesentlichen übereinstimmend mit § 8 Abs. 3 KStG dahin definiert, dass eine Kapitalgesellschaft ihren Gesellschaftern außerhalb eines gesellschaftsrechtlich wirksamen Gewinnverteilungsbeschlusses einen Vermögensvorteil zuwendet und diese Zuwendung ihre Ursache im Gesellschaftsverhältnis hat (BFH, BStBl II 1992, 415; Kirchhof/Söhn, Kommentar zum EStG , § 20 Rdnr. C 55; Schmidt, Kommentar zum EStG , § 20 Rdnr 61) bzw. bei einer Kapitalgesellschaft eine Vermögensminderung oder verhinderte Vermögensmehrung eintritt, die durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasst ist, sich auf die Höhe des Einkommens auswirkt und in keinem Zusammenhang mit einer offenen Ausschüttung steht (BFH, BFH/NV 2002, 134 ; BFH, BStBl II 1997, 89 zur Körperschaftsteuer).
  • BFH, 16.12.1998 - I R 96/95

    Pensionszusage; Wettbewerbsverbot für Gesellschafter-Geschäftsführer; Kaufvertrag

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 21.02.2003 - 2 V 630/02
    Bei dieser Beurteilung der Sachlage kann offen bleiben, ob zivilrechtlich wirksam eine Befreiung vom Wettbewerbsverbot vereinbart wurde (vgl. BFH, BFH/NV 1999, 1125 ).
  • BFH, 18.04.2000 - VIII R 75/98

    Nachträgliche Körperschaftsteuerbescheinigung

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 21.02.2003 - 2 V 630/02
    Nach dieser Bestimmung gehört zu den Einkünften aus Kapitalvermögen nicht "die anrechenbare Körperschaftsteuer", sondern die "nach § 36 Abs. 2 Nr. 3 EStG anzurechnende" Körperschaftsteuer (vgl. BFH, BStBl II 2000, 423).
  • BFH, 09.07.2003 - I B 194/02

    VGA; Überlassung von Mandantenverträgen

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 21.02.2003 - 2 V 630/02
    Der Antrag auf Aussetzung der Vollziehung wurde mit Beschluss vom 21. Oktober 2002, gegen den Beschwerde eingelegt wurde (I B 194/02), abgelehnt.
  • FG Sachsen-Anhalt, 21.10.2002 - 2 V 389/02

    Übertragung des Mandantenstammes als verdeckte Gewinnausschüttung;

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 21.02.2003 - 2 V 630/02
    Die GmbH hat ihrerseits gegen die Annahme einer verdeckten Gewinnausschüttung Klage (2 K 288/02) erhoben und Antrag auf Aussetzung der Vollziehung (2 V 389/02) gestellt.
  • FG Sachsen-Anhalt, 21.10.2002 - 2 V 389/02

    Übertragung des Mandantenstammes als verdeckte Gewinnausschüttung;

    In weiteren Verfahren 2 K 628/02 und 2 V 630/02 wendet sich der Geschäftsführer der Antragstellerin gegen eine einkommensteuererhöhende Zurechnung der verdeckten Gewinnausschüttung bei seinen Einkünften.

    e) Ob und ggf. wie sich die Annahme einer verdeckten Gewinnausschüttung auf die Einkünfte des Geschäftsführers auswirkt, muss den Verfahren 2 K 628/02 und 2 V 630/02 vorbehalten bleiben.

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht